Abrechnungsverfahren | Willkommen in Mastershausen!

Abrechnungverfahren beim Bau von Ortsstraßen

Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren zur Abrechnung der Kosten beim Bau einer Ortsstraße.

 

In Mastershausen wird ein Teil der Kosten (zwischen 50 und 60 %, je nach Verkehrsnutzung) von den Anliegern der Straße bezahlt. Die restlichen 40 - 50 % übernimmt die Ortsgemeinde. Für die im Boden verlegten Kanal- und Wasserrohre, für Strom- und Telefonkabel entstehen dem Anlieger keine Kosten. Nach diesem Verfahren wurde

der Reitweg und alle anderen Ortsstraßen in der Vergangenheit abgerechnet.

Das andere mögliche Abrechnungssystem (wiederkehrende Beiträge) bezieht bei den Kosten für den Bau einer Straße alle Grundstückseigentümer des Ortes ein. Die Kosten, die bisher von den Anliegern der Straße aufgebracht werden müssen, werden dann auf alle Grundstückseigentümern nach dem Anteil ihrer Grundstücksfläche an der gesamten Ortsfläche aufgeteilt. Das hat den Vorteil, dass für den einzelnen Grundstückseigentümer in der Regel überschaubare Kosten anfallen und alle Bürger für Straßen zahlen, die von allen genutzt werden. Im aktuellen Fall Mittelstraße würden pro m² Grundstücksfläche ca. 1,50 € anfallen, d.h. für ein durchschnittliches Grundstück mit 800 m² ca. 1200 €.

Die Umstellung auf dieses gerechtere Kostenverteilungssystem ist dann unproblematisch, wenn alle im Ort bereits für ihre Straßen einmal veranlagt wurden. Wenn allerdings, wie in der Mittelstraße, 34 Anlieger bisher nicht veranlagt wurden, ist eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge nur schwer zu vermitteln.

 

 

Wichtige Termine:  

24. Mai 2012 Live-Interview
in der SWR-Landesschau
mit Josef Peil

 

29.05.2012 Spieleabend
Bürgerhalle 19:00 Uhr

 

02. und 03. Juni 2012
Feuerwehrfest an der
Freizeitanlage

 

08. und 09. Juni 2012
Theater / Theaterscheune


Event-Kalender 2012

         >> hier <<



Vermietung von
Gemeindeeinrichtungen

Bürgerhalle 06545/6260
weitere Infos ....

Freizeitanlage/Grillhütte
im Hallgarten 06545/7333
weitere Infos ....