Geschrieben von: Toni Christ Montag, den 23. Mai 2011 um 08:05 Uhr
Abrechnungverfahren beim Bau von Ortsstraßen
In Mastershausen wird ein Teil der Kosten (zwischen 50 und 60 %, je nach Verkehrsnutzung) von den Anliegern der Straße bezahlt. Die restlichen 40 - 50 % übernimmt die Ortsgemeinde. Für die im Boden verlegten Kanal- und Wasserrohre, für Strom- und Telefonkabel entstehen dem Anlieger keine Kosten. Nach diesem Verfahren wurde
der Reitweg und alle anderen Ortsstraßen in der Vergangenheit abgerechnet.
Das andere mögliche Abrechnungssystem (wiederkehrende Beiträge) bezieht bei den Kosten für den Bau einer Straße alle Grundstückseigentümer des Ortes ein. Die Kosten, die bisher von den Anliegern der Straße aufgebracht werden müssen, werden dann auf alle Grundstückseigentümern nach dem Anteil ihrer Grundstücksfläche an der gesamten Ortsfläche aufgeteilt. Das hat den Vorteil, dass für den einzelnen Grundstückseigentümer in der Regel überschaubare Kosten anfallen und alle Bürger für Straßen zahlen, die von allen genutzt werden. Im aktuellen Fall Mittelstraße würden pro m² Grundstücksfläche ca. 1,50 € anfallen, d.h. für ein durchschnittliches Grundstück mit 800 m² ca. 1200 €.
Die Umstellung auf dieses gerechtere Kostenverteilungssystem ist dann unproblematisch, wenn alle im Ort bereits für ihre Straßen einmal veranlagt wurden. Wenn allerdings, wie in der Mittelstraße, 34 Anlieger bisher nicht veranlagt wurden, ist eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge nur schwer zu vermitteln.