Bürgerhalle | Willkommen in Mastershausen!

Bürgerhalle

 

Die Bürgerhalle von Mastershausen

 

Richtlinien zur Nutzung und Reinigung der Bürgerhalle und des Sitzungsraumes in Mastershausen

Befugnis des Hallenwarts

Der Hallenwart handelt im Auftrag des Ortsbürgermeisters. Er übt das Hausrecht im Gebäude und auf dem Grundstück der Bürgerhalle aus.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Gefahr in Verzug kann er ein vorläufiges Hausverbot aussprechen.

Übergabe der Halle

Die Reinigung der Bürgerhalle und der anderen genutzten Räume wird vom Hallenwart überwacht.

Die gemieteten Räume werden vom Hallenwart und dem Nutzer vor Benutzung in Augenschein genommen. Dabei werden vorhandene Mängel oder Beschädigungen in einer Checkliste aufgenommen. Dasselbe gilt bei der Rückgabe der Räume nach Benutzungsende.

Vorhandene Mängel oder Beschädigungen, die während der Benutzung entstanden sind, müssen vom Nutzer behoben oder bezahlt werden.

Der Nutzer ist verantwortlich für Personen- und Sachversicherungen die im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung notwendig sind, sofern diese nicht bereits bestehen.

 

Einweisung durch den Hallenwart

Der Hallenwart weist den Nutzer in die notwendigen technischen Funktionen der Halle ein; elektrische Anlage, Heizungsregelung, Sanitäranlagen, Brandschutzbestimmungen, Notausgang, Müllentsorgung.

Der Nutzer erhält gegen Unterschrift die notwendigen Schlüssel (Schließanlage).

 

Verwendung der Reinigungsmaschine

Zur Reinigung der Halle kann die Reinigungsmaschine der Gemeinde vom Nutzer verwendet werden.

Es erfolgt eine Einweisung von 3-4 zuverlässigen Personen je Verein durch den Hallenwart in den Umgang mit der Reinigungsmaschine und den anderen Reinigungsgeräten.

Nur diesem Personenkreis ist die Benutzung der Reinigungsmaschine erlaubt.

Reinigunsmittel, Besen, Wischer, Eimer usw. werden dem Nutzer von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Erreichbarkeit des Hallenwartes

Während großer Veranstaltungen (Veranstaltungen in der großen Halle) muss der Hallenwart gegenwärtig oder zumindest tel. erreichbar sein.

 

Verkehrsraum vor der Bürgerhalle

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Veranstaltungsende der Verkehrsraum vor der Bürgerhalle so gereinigt wird, dass keine Gefährdung für Personen und Sachen Dritter

entsteht.

Die vollständige Reinigung des Verkehrsraumes vor der Bürgerhalle hat bis 11.00 Uhr des Folgetages zu erfolgen.

 

Schutzboden

Zum Schutz des Sportbodens ist ein Schutzboden auszulegen.

Das Auslegen, fixieren, Reinigen, Aufrollen und Lagern des Schutzbodens ist Sache des Nutzers. Eine Einweisung erfolgt durch den Hallenwart.

Das zum Fixieren notwendige Klebeband wird von der Gemeinde besorgt und vom Nutzer bezahlt.

 

Küche

Der Hallenwart weist den Nutzer in die Handhabung und Reinigung der Küche ein.

Übergabe und Abnahme erfolgen mittels Checkliste.

 

Regelung bei Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten über den Reinigungszustand nach Rückgabe entscheidet der Ortsbürgermeister

 

Toni Christ

Ortsbürgermeister

 

Anschrift des Hallenwarts

Lothar Sabel

Reitweg 27

56869 Mastershausen

Tel. 06545/6260

Benutzung Bürgerhalle Mastershausener Auswärtige
Großer Saal mit Heizung, 1. Tag 230,20 Euro 300 Euro
Großer Saal mit Heizung, Folgetag 153,50 Euro 200 Euro
Großer Saal ohne Heizung, 1. Tag 153,50 Euro 200 Euro
Großer Saal ohne Heizung, Folgetag 102,26 Euro 150 Euro
Sitzungsraum, 1. Tag 51,2 Euro 70 Euro
Sitzungsraum, Folgetag 38,36 Euro 50 Euro
Küche, 1. Tag 25,60 Euro 40 Euro
Küche, Folgetag 25,60 Euro 35 Euro
Verbrauchskosten
Strom/kWh 0,25 Euro 0,25 Euro
Wasser ./. ./.
Heizöl ./. ./.

 

Wichtige Termine:  

24. Mai 2012 Live-Interview
in der SWR-Landesschau
mit Josef Peil

 

29.05.2012 Spieleabend
Bürgerhalle 19:00 Uhr

 

02. und 03. Juni 2012
Feuerwehrfest an der
Freizeitanlage

 

08. und 09. Juni 2012
Theater / Theaterscheune


Event-Kalender 2012

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Vermietung von
Gemeindeeinrichtungen

Bürgerhalle 06545/6260
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Freizeitanlage/Grillhütte
im Hallgarten 06545/7333
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