Bürgerhalle
Richtlinien zur Nutzung und Reinigung der Bürgerhalle und des Sitzungsraumes in Mastershausen
Befugnis des Hallenwarts
Der Hallenwart handelt im Auftrag des Ortsbürgermeisters. Er übt das Hausrecht im Gebäude und auf dem Grundstück der Bürgerhalle aus.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Gefahr in Verzug kann er ein vorläufiges Hausverbot aussprechen.
Übergabe der Halle
Die Reinigung der Bürgerhalle und der anderen genutzten Räume wird vom Hallenwart überwacht.
Die gemieteten Räume werden vom Hallenwart und dem Nutzer vor Benutzung in Augenschein genommen. Dabei werden vorhandene Mängel oder Beschädigungen in einer Checkliste aufgenommen. Dasselbe gilt bei der Rückgabe der Räume nach Benutzungsende.
Vorhandene Mängel oder Beschädigungen, die während der Benutzung entstanden sind, müssen vom Nutzer behoben oder bezahlt werden.
Der Nutzer ist verantwortlich für Personen- und Sachversicherungen die im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung notwendig sind, sofern diese nicht bereits bestehen.
Einweisung durch den Hallenwart
Der Hallenwart weist den Nutzer in die notwendigen technischen Funktionen der Halle ein; elektrische Anlage, Heizungsregelung, Sanitäranlagen, Brandschutzbestimmungen, Notausgang, Müllentsorgung.
Der Nutzer erhält gegen Unterschrift die notwendigen Schlüssel (Schließanlage).
Verwendung der Reinigungsmaschine
Zur Reinigung der Halle kann die Reinigungsmaschine der Gemeinde vom Nutzer verwendet werden.
Es erfolgt eine Einweisung von 3-4 zuverlässigen Personen je Verein durch den Hallenwart in den Umgang mit der Reinigungsmaschine und den anderen Reinigungsgeräten.
Nur diesem Personenkreis ist die Benutzung der Reinigungsmaschine erlaubt.
Reinigunsmittel, Besen, Wischer, Eimer usw. werden dem Nutzer von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Erreichbarkeit des Hallenwartes
Während großer Veranstaltungen (Veranstaltungen in der großen Halle) muss der Hallenwart gegenwärtig oder zumindest tel. erreichbar sein.
Verkehrsraum vor der Bürgerhalle
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Veranstaltungsende der Verkehrsraum vor der Bürgerhalle so gereinigt wird, dass keine Gefährdung für Personen und Sachen Dritter
entsteht.
Die vollständige Reinigung des Verkehrsraumes vor der Bürgerhalle hat bis 11.00 Uhr des Folgetages zu erfolgen.
Schutzboden
Zum Schutz des Sportbodens ist ein Schutzboden auszulegen.
Das Auslegen, fixieren, Reinigen, Aufrollen und Lagern des Schutzbodens ist Sache des Nutzers. Eine Einweisung erfolgt durch den Hallenwart.
Das zum Fixieren notwendige Klebeband wird von der Gemeinde besorgt und vom Nutzer bezahlt.
Küche
Der Hallenwart weist den Nutzer in die Handhabung und Reinigung der Küche ein.
Übergabe und Abnahme erfolgen mittels Checkliste.
Regelung bei Meinungsverschiedenheiten
Bei Meinungsverschiedenheiten über den Reinigungszustand nach Rückgabe entscheidet der Ortsbürgermeister
Toni Christ
Ortsbürgermeister
Anschrift des Hallenwarts
Lothar Sabel
Reitweg 27
56869 Mastershausen
Tel. 06545/6260| Benutzung Bürgerhalle | Mastershausener | Auswärtige |
| Großer Saal mit Heizung, 1. Tag | 230,20 Euro | 300 Euro |
| Großer Saal mit Heizung, Folgetag | 153,50 Euro | 200 Euro |
| Großer Saal ohne Heizung, 1. Tag | 153,50 Euro | 200 Euro |
| Großer Saal ohne Heizung, Folgetag | 102,26 Euro | 150 Euro |
| Sitzungsraum, 1. Tag | 51,2 Euro | 70 Euro |
| Sitzungsraum, Folgetag | 38,36 Euro | 50 Euro |
| Küche, 1. Tag | 25,60 Euro | 40 Euro |
| Küche, Folgetag | 25,60 Euro | 35 Euro |
| Verbrauchskosten | ||
| Strom/kWh | 0,25 Euro | 0,25 Euro |
| Wasser | ./. | ./. |
| Heizöl | ./. | ./. |