Benutzer- und Gebührenordnung
für die Freizeitanlage der Ortsgemeinde Mastershausen im Hallgarten
Die Freizeitanlage ist eine Einrichtung der Gemeinde Mastershausen.
Hausrecht
Der Gebäudewart übt auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude der
Freizeitanlage das Hausrecht aus. Er hat bei Störungen die Maßnahmen zu ergreifen,
die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlich sind.
Bei schweren Verstößen des Nutzers gegen die Vertragsinhalte oder die öffentliche
Ordnung kann er die laufende Veranstaltung zwangsweise beenden.
Veranstaltungen
Für Geburtstagsfeiern und Partys von Jugendlichen unter 18 Jahre steht die Freizeitanlage grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Der Gebäudewart händigt den für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen
den Schlüssel aus und weist diese in die Handhabung der Gebäudefunktion (Licht, Reinigung u. ä.) ein. Er überprüft zusammen mit dem Nutzer den Reinigungszustand vor und nach jeder Veranstaltung.
Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Vor jeder kostenpflichtigen Nutzung ist der Zählerstand beider Zähler zu notieren.
Die Abrechnung und Zahlung der Kosten erfolgt bei Rückgabe des Schlüssels.
Die Kosten pro kWh Strom betragen 25 Ct, für den m³ Wasser 3.00 Euro.
Die Einweisung in die Handhabung der Küche erfolgt nach Checkliste, die vom
Nutzer zu unterzeichnen ist. Der Verlust oder die Beschädigung von Küchengeschirr
muss vom Nutzer ersetzt werden.
Die Reinigung der Küche und der anderen Räume durch den Nutzer wird vom Hallenwart überprüft und bei unbefriedigender Ausführung erneut angeordnet.
Gemeinnützigen, sozialen oder schulischen Einrichtungen kann nach Rücksprache
mit dem Ortsbürgermeister ein (Teil-)Erlass der Nutzungsgebühr gewährt werden.
Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden nicht erlassen.
Anlagen und Geräte aus dem Gebäude werden grundsätzlich nicht verliehen.
Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.
Alle Terminvereinbarungen werden zwischen Hauswart und Nutzer getroffen.
Der Nutzer zahlt bei Schlüsselübernahme an den Hauswart eine Kaution in Höhe von 200 Euro, die nach Schlüsselrückgabe zurückgezahlt wird. Der Hauswart ist berechtigt, die Benutzungsgebühr in Höhe von 50 Euro je Veranstaltungstag bar zu kassieren. Bei mehrtägigen Veranstaltungen desselben Nutzers beträgt die Nutzungsgebühr 50 Euro pro Tag.
Für nicht in Mastershausen wohnhafte Nutzer beträgt die Benutzungsgebühr
75.—Euro je Nutzungstag, die Kaution 300 Euro.
Anschrift und Telefon des Gebäudewarts
Günther Span
Im Baspelt 22
56869 Mastershausen
Tel. 06545/ 7333
Mastershausen, im August 2004
Christ, Ortsbürgermeister