Freizeitanlage | Willkommen in Mastershausen!

Freizeitanlage im Hallgarten

Freizeitanlage Mastershausen im Hallgarten


Benutzer- und Gebührenordnung

für die  Freizeitanlage der Ortsgemeinde Mastershausen im Hallgarten

 

 

Die Freizeitanlage ist eine Einrichtung der Gemeinde Mastershausen.

 

Hausrecht

Der Gebäudewart übt auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude der

Freizeitanlage das  Hausrecht aus. Er hat bei Störungen die Maßnahmen zu ergreifen,

die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung erforderlich sind.

Bei schweren Verstößen des Nutzers gegen die Vertragsinhalte oder die öffentliche

Ordnung kann er die laufende Veranstaltung zwangsweise  beenden.

 

Veranstaltungen

Für  Geburtstagsfeiern und Partys von Jugendlichen unter 18 Jahre steht die Freizeitanlage grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Der Gebäudewart händigt den für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen

den Schlüssel aus und weist diese in die Handhabung der Gebäudefunktion (Licht, Reinigung u. ä.) ein. Er überprüft zusammen mit dem Nutzer den Reinigungszustand vor und nach jeder Veranstaltung.

Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Vor jeder kostenpflichtigen Nutzung ist der Zählerstand beider Zähler zu notieren.

Die Abrechnung und Zahlung der Kosten erfolgt bei Rückgabe des Schlüssels.

Die Kosten pro kWh Strom betragen 25 Ct, für den m³ Wasser 3.00 Euro.

 

Die Einweisung in die Handhabung der Küche erfolgt nach Checkliste, die  vom

Nutzer zu unterzeichnen ist. Der Verlust oder die Beschädigung von Küchengeschirr

muss vom Nutzer ersetzt werden.

Die Reinigung der Küche und der anderen Räume durch den Nutzer wird vom Hallenwart überprüft und bei unbefriedigender Ausführung erneut angeordnet.

Gemeinnützigen, sozialen oder schulischen Einrichtungen kann nach Rücksprache

mit dem Ortsbürgermeister ein (Teil-)Erlass der Nutzungsgebühr gewährt werden.

Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden nicht erlassen.

 

Anlagen und Geräte aus dem Gebäude werden grundsätzlich nicht verliehen.

Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.

 

Alle Terminvereinbarungen werden zwischen Hauswart und Nutzer getroffen.

Der Nutzer zahlt bei Schlüsselübernahme an den Hauswart eine Kaution in Höhe von 200 Euro, die nach Schlüsselrückgabe zurückgezahlt wird. Der Hauswart ist berechtigt, die Benutzungsgebühr in Höhe von 50 Euro je Veranstaltungstag bar zu kassieren. Bei mehrtägigen Veranstaltungen desselben Nutzers  beträgt die Nutzungsgebühr 50 Euro pro Tag.

 

Für nicht in Mastershausen wohnhafte Nutzer beträgt die Benutzungsgebühr

75.—Euro je Nutzungstag, die Kaution 300 Euro.

Anschrift und Telefon des Gebäudewarts

Günther Span

Im Baspelt 22

56869 Mastershausen

Tel. 06545/ 7333 

Mastershausen, im August 2004

Christ, Ortsbürgermeister

 

Wichtige Termine:  

24. Mai 2012 Live-Interview
in der SWR-Landesschau
mit Josef Peil

 

29.05.2012 Spieleabend
Bürgerhalle 19:00 Uhr

 

02. und 03. Juni 2012
Feuerwehrfest an der
Freizeitanlage

 

08. und 09. Juni 2012
Theater / Theaterscheune


Event-Kalender 2012

         >> hier <<



Vermietung von
Gemeindeeinrichtungen

Bürgerhalle 06545/6260
weitere Infos ....

Freizeitanlage/Grillhütte
im Hallgarten 06545/7333
weitere Infos ....