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„…und keinen anderen, denn allein Gott im Hohen Himmel“
Das Mastershausener Gericht auf Baldeneck (Dr. M. Scholz)
Wahrscheinlich dachten sie zuerst am allerwenigsten daran, dass der Bau der Burg eine Auswirkung auf ihr Gericht haben könnte. Dieses Gericht erweist sich bei genauem Hinsehen als ein seltsames Gebilde, das viel über das Machtstreben des Trierer Erzbischofs auf dem Moselhunsrück verrät. Wer hier allerdings blutrünstige Geschichten von Folter, Mordprozess und Galgen erwartet, der muss leider weiter blättern – die Geschäftsabläufe mittelalterliche Gerichtsbarkeit auf dem Land sind nur selten in Akten dokumentiert, die es erlauben würden, die konkreten Gerichtsfälle erzählend nachzuzeichnen.
In einer Beschreibung des Amtes Baldeneck von 1563 heißt es über das Dorf Mastershausen: „Mastershausen hat an Feuerstätten 50, davon gehören 38 zu Baldeneck, drei zu Sponheim, fünf gehören den Rittern Hurt von Schönecken aus der Eifel, eine Heinrich v. Metzenhausen und eine den Erben des Johan Mühlen von Ulmen. Zu Mastershausen hat unser gnädigster Herr ein Gericht, das mit 14 Schöffen besetzt ist, diese Schöffen werden unter den eigenen Baldeneckischen Leuten gewählt und können auch außerhalb des Gerichts genommen werden.“
Die Schöffen konnten nicht nur „außerhalb des Gerichtes genommen werden“, sie wurden es auch. Eine Aufzeichnung über Gewohnheitsrecht, ein sog. Weistum, vom 21. Oktober 1586 gibt Auskunft über die Herkunftsorte der Schöffen des Mastershausener Gerichtes: sie kamen aus den Orten Mastershausen, Buch, Mörsdorf, Zilshausen, Mörz, Lieg und Strimmig.