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| ... das sie niemand an diesem Ort ergreife |
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Bis etwa 1790 gab es zwischen den Gemarkungen Mastershausen, Leideneck, Kappel, Peterswald und Panzweiler einen geheimnisvollen Ort; der im Volksmund noch heute Armesünderweg genannt wird. Es war nur ein winziger Streifen von 13m x 8m mitten im Wald und zu keiner Gemarkung gehörig, eine Freistätte mit ganz besonderer Bedeutung.
An dieser Stelle, die im Wald nicht leicht zu finden ist, stand bis zu Jahr 1970 der sogenannte Viergemeindenstein, der über Jahrhunderte als Grenzstein zwischen Kurtrier, Pfalz-Zweibrücken und Badischem Hoheitsgebiet diente.
Dieser merkwürdige Name „Armesünderweg“ ist im deutschsprachigen Raum öfter anzutreffen. Der Armesünderweg war in der Regel das letzte Stück des Weges bis zum Galgen. In unserem Fall ist der Begriff Armesünderweg als die volkstümliche Bezeichnung einer Stelle zu verstehen, die dem Täter eine letzte Chance bot, seiner Bestrafung oder dem Galgen zu entfliehen. An der Stelle des Armesünderweges in der Struht gab es nämlich keine Richtstätte.

Ein Missetäter der es bis hierher schaffte, konnte sich vor seinen Häschern vorerst sicher fühlen. Freistätten durften nur unbewaffnet betreten werden. Hart bestraft wurde, wer den Frieden der Freistätten brach und Verfolgte dort angriff oder behelligte. Wer es dennoch wagte, musste damit rechnen, dass man ihm zur Strafe die Hand abschlug.
Je nach Asylort war der Verfolgte drei Wochen und drei Tage oder sechs Wochen und drei Tage frei, mancherorts aber auch nur bis zum Sonnenuntergang. Danach konnte er ergriffen werden, sofern er sich dann immer noch dort aufhielt.
Es gab Freistätten mit eigener Gerichtsbarkeit, meist größere Bezirke, und den Freistätten, die in Kirchen oder aus einzelnen Häusern bestanden. Letztere boten dem Verfolgten meist nur für eine kurze Zeit Schutz. Reinhold Christ weiß von seinem Vaters, dass es eine solche Freistätte auch in Mastershausen gab; sie war im Haus des Schöffen (heute Wolfs, früher Heckersch Haus). Wer das Haus betreten hatte, war für eine bestimmte (kurze) Zeit vor Strafverfolgung sicher.
