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| Mastershausener Kirchenbuch Nr.1 |
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Das Mastershausener Kirchenbuch Nr. 1
Man war im allgemeinen der Ansicht, dass es in Mastershausen keine Archivalien gibt, die älter sind als 1735. In diesem Jahr war nämlich das halbe Dorf abgebrannt, dabei auch das Pfarrhaus. Es stimmt dies für die Tauf-, Trauungs- und Sterbeeintragungen, aber nicht so für ein Buch, in dem alle Darlehen, Abgaben, Messstiftungen etc. eingetragen sind.Dieses Kirchenbuch Nr. 1 ist 33 x 21 cm groß, schon etwas aus dem Leim, aber alles, was darin geschrieben steht, ist zwar schwer entzifferbar, aber noch gut leserlich. Das Buch wurde 1657 angelegt, enthält aber zahlreiche Eintragungen, die auf wesentlich früher gegebene Darlehen zurückreichen, eines sogar von 1595. Rudi Zimmer hat ein vergleichbares, etwas jüngeres Buch, im Pfarrhaus Buch analysiert und in dem Prachtband „Geld im Hunsrück“, der vom Hunsrück-Museum in Simmern 2004 herausgegeben worden ist, veröffentlicht. Zahlreiche Erkenntnisse Zimmers können bei der Veröffentlichung des Mastershausener Kirchenbuches verwendet werden.
Obschon das Kirchenbuch zu Anfang 7 Leerseiten hat, fehlen nummerierte Seiten bis Seite 27. Auf dieser Seite fängt das Kirchenbuch, das insgesamt 274 Seiten zählt, mit beziehungsreichen Eintragungen an. Hier hat der Pastor Nicolaus Grasher nämlich die Schulden seines Vorgängers Henricus Remacli festgehalten. Remacli, der sich wohl kaum um die vom Trierer Erzbischof Jakob III. von Eltz im Jahre 1574 verordneten Vorschriften, die Güter und Gelder der Pfarreien betreffend, kümmerte, hinterließ ein verwirrendes Bild. Er war als Pfarrer von Mastershausen nach Kratzenburg gegangen. Um 1660 hatte er bei mehreren Gelegenheiten insgesamt 160 Gulden (fl) von der Pfarrei Mastershausen geliehen. Aber etliche Mastershausener hatten auch noch Schulden bei ihm. Es war auch noch „ein Ciborium und Röcklein“ zu bezahlen, das Remacli angeschafft hatte. Um die Sache abzu-klären, wurden zunächst die beiden „Johan Baur der Jung und Jacob Kißel“ nach Koblenz geschickt. Noch am 26. Juli 1672 holten „Peter Hermes von Mastershausen und Hanß Jung von Sosberg 24 fl beim Offizial in Coblentz“ ab, um Remaclis Schulden zu tilgen. Es heißt allerdings auch, dass Pastor Remacli diese Gelder „aus nothdurfft“ geliehen hatte.
Im Allgemeinen hat man das Geld an Leute verliehen, die Unterpfänder geben konnten, was bei dem Pfarrer nicht der Fall war. So hatten zum Beispiel „Peter Becker und seine eheliche Hausfraw Margarethe von den Kirchenknechten 24 fl empfangen und versetzen zum gewissen Unterpfand ein weiß...“ 17. Dez. 1657.